Unser bis zum März 2019 geführter Schriftverkehr, sowie die Kommunikation zu den Betreibern des Kompostwerkes und zuständigen Ämtern, hatte nicht den von uns gewünschten Erfolg.

Unsere tagelange Einsicht, gemäß Informationsfreiheitsgesetz, in die umfangreichen Akten und Unterlagen im Amt Miltzow und im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALUV) in Stralsund, sowie die Aufarbeitung der Unterlagen, ergaben aus unserer Sicht eine Fülle von Ungereimtheiten, Irritationen und unverständlicher Vorgänge innerhalb der Behörden und beim Betreiber des Kompostwerks OVVD.

Aus diesem Grund haben wir im April 2019 einen erfahrenen Rechtsanwalt, mit Schwerpunkt Umwelt-, Immissions- und Planungsrecht, Kommunalrecht und Naturschutzrecht, hinzugezogen, damit wir als Bürgerinitiative die Erfahrungen des Juristen, sowie den rechtssicheren Schriftverkehr auch hinsichtlich einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung, nutzen können.

Fassungslosigkeit bei Bürgern nach öffentlichem Dialog

Am Mittwoch, d. 15. Mai 2019, lud die Bürgerinitiative für umweltgerechtes Kompostieren mit dem Aufruf „Uns stinkt es gewaltig“ zu einem öffentlichen Dialog nach Oberhinrichshagen ein, um über die Missstände des Betriebes des Kompostwerkes Reinberg zu informieren. Viele interessierte Bürger aus den umliegenden Dörfern folgten der Einladung und waren zum Teil entsetzt über die betrieblichen Abläufe und Untätigkeit einzelner Behörden. Unter den rund 50 Teilnehmern war auch der Bürgermeister der Gemeinde Sundhagen und ein Mitarbeiter des Amtes Miltzow.

Der Vorstand der Bürgerinitiative informierte an diesem Abend umfangreich über ihre bisherigen Recherchen und stellte sich Fragen der interessierten Bürger. Hajo Hahn stellte vorab klar, dass es sich bei den vorliegenden Informationen um keine Behauptungen seitens der Bürgerinitiative handele, sondern dies alles Feststellungen des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (StaLU) selbst seien. Die Bürgerinitiative fasst nur zusammen, was von der Kontrollbehörde selbst schon erkannt und ohne weitere Folgen angemahnt wurde. Im Vordergrund der Arbeit stehe nicht das Ziel eine Schließung herbeizuführen, sondern die Ertüchtigung der bestehenden Kompostanlage, denn eine bloße Verlegung der Problematik ist für die Umwelt keine Lösung. Wie zuverlässig kann ein Betrieb sein, der mehrmals ohne Folgen abgemahnt wurde? Gerade im Zusammenhang mit der Beantragung der Vergrößerung der Kompostanlage soll dabei eine entsprechende Einhausung vorrangiges Ziel sein, wofür sich die Initiative ausspricht.