Unser bis zum März 2019 geführter Schriftverkehr, sowie die Kommunikation zu den Betreibern des Kompostwerkes und zuständigen Ämtern, hatte nicht den von uns gewünschten Erfolg.

Unsere tagelange Einsicht, gemäß Informationsfreiheitsgesetz, in die umfangreichen Akten und Unterlagen im Amt Miltzow und im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALUV) in Stralsund, sowie die Aufarbeitung der Unterlagen, ergaben aus unserer Sicht eine Fülle von Ungereimtheiten, Irritationen und unverständlicher Vorgänge innerhalb der Behörden und beim Betreiber des Kompostwerks OVVD.

Aus diesem Grund haben wir im April 2019 einen erfahrenen Rechtsanwalt, mit Schwerpunkt Umwelt-, Immissions- und Planungsrecht, Kommunalrecht und Naturschutzrecht, hinzugezogen, damit wir als Bürgerinitiative die Erfahrungen des Juristen, sowie den rechtssicheren Schriftverkehr auch hinsichtlich einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung, nutzen können.

Nachfolgendes in Kurzfassung haben wir seit April 2019 gemeinsam mit unserem Rechtsbeistand erreicht:

  • Zum ersten Mal wird der Betreiber des Kompostwerkes (OVVD) im Rahmen seines Erweiterungsantrages durch das StALUV verpflichtet, eine Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen gemäß Bekanntmachung StALUV am 26.08.2019, nachzulesen auf der Internetseite des StALUV unter Bekanntmachungen. Link: http://www.stalu-mv.de/vp/Service/Presse_Bekanntmachungen/?id=152512&processor=processor.sa.pressemitteilung
    Das ist aus unserer Sicht sehr erfreulich!
    Informationen zur Verfahrensweise der Umweltverträglichkeitsprüfung geben wir gerne bei unserer nächsten Versammlung.
  • Das StALUV wurde auf Grund der mangelhaften und unzulänglichen Betreibung von unserem RA zum “Einschreiten“ aufgefordert. Mit Schreiben vom 19. Juni hat dann das StALUV eine Anordnung gemäß §20 Abs. 2 BImSchG i.V. m. § 17Abs. 1 BImSchG i. V. m. § 62 KrWG gegen die OVVD erlassen. In diesem Bescheid wurde die OVVD aufgefordert mehrere Maßnahmen zu ergreifen unter Fristsetzung und Androhung von erheblichen Zwangsgeldern. Dieses sehr interessante Schreiben kann eingesehen werden.
  • Nachdem unser RA im September wieder beim StALUV den aktuellen Status abgefragt hat, haben wir ein weiteres Schreiben Vom StALUV mit Datum vom 21.10.2019 erhalten. Diesem Schreiben lagen umfangreiche Begehungsprotokolle und Prüfprotokolle bei, um zu zeigen, dass das StALUV sehr aktiv die Betreibung des Kompostwerks kontrolliert. Auch diese Dokumente können eingesehen werden. Viele Punkte aus dem Bescheid wurden vom Betreiber des Kompostwerkes fristgerecht erledigt, einige Punkte sind noch offen und wurden mit einer Nachfrist belegt.
  • Der NDR hat Interesse an unserer Bürgerinitiative und der mangelhaften Betreibung (Skandal) des Kompostwerkes und möchte eine Reportage in dieser Angelegenheit im TV ausstrahlen.
    Zunächst haben jedoch verschiedene Interviews mit Beteiligten (OVVD, StALUV, RA) beim NDR den Eindruck hinterlassen, dass sich seitens der Aufsichtsbehörde und des Betreibers vieles zum positiven wendet. Der NDR verzichtet deshalb zunächst auf eine Berichterstattung/Reportage, bleibt mit uns in Kontakt und wird, wenn notwendig, diesen Fall wieder aufgreifen. Eine schriftliche Stellungnahme des NDR kann eingesehen werden.

Entsprechender Schriftverkehr von allen Beteiligten (StALU V, Betreiber OVVD, Landräte, unser Jurist) ist für Interessierte Mitglieder beim Vorstand der Bürgerinitiative (Hajo Hahn, Dr. Julius Budde, Hendrik Luttmer) einsehbar. Wir bitten um Verständnis, dass wir die doch sehr umfangreichen Dokumente auch aus rechtlichen Gründen nicht auf unserer Internetseite veröffentlichen möchten.

Falkenhagen, den 12.11.2019
Hajo Hahn, Dr. Julius Budde, Hendrik Luttmer